Preise
Die Leistungen für die tierärztliche Zweitmeinung richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Bemessungsgrundlage sind der verbundene Zeitaufwand sowie die Komplexität des Falles, die unterschiedlich ausfallen.
Gebührenübersicht im Einzelnen (alle Preise exkl. MwSt.) der GOT in 1-3-fachen Satz:
- Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung (GOT 11): 19,24€ – 57,72€
- Beratung im einzelnen Falle ohne Untersuchung (GOT 10): 7,04€ – 21,12€
- Zeitgebühr je Viertelstunde: 16,00€ – 48,00€
- Auswertung Fremdleistung wie Laborbefunde oder Röntgen (GOT §7): 7,04€ – 57,72€
- Einfaches oder ausführliches Gutachten (GOT 103 / 104): 25,65€ – 166,67€