Die Zweitmeinung
Wann ist eine Zweitmeinung sinnvoll?
Das Einholen einer tierärztlichen Zweitmeinung über unser Portal ist dann sinnvoll, wenn Sie die Diagnose, die bei Ihrem Tier gestellt wurde, die vorliegenden Befunde oder die Therapieempfehlung von einer unabhängigen auf ein Fachgebiet spezialisierten Tierärztin überprüfen lassen möchten. Bei manchen Tieren ist das Krankheitsbild sehr komplex und schwer greifbar und hier kann die kritische Betrachtung des Gesamtbildes durch uns hilfreich sein.
Das Einholen einer tierärztlichen Zweitmeinung ist in folgenden Situationen sinnvoll:
- Wenn Unsicherheit besteht, ob die gestellte oder vermutete Diagnose durch die angeratene Therapie ausreichend behandelt wird,
- wenn die Frage besteht, ob alle aktuell verfügbaren Diagnostik- und Behandlungsmethoden ausgeschöpft wurden,
- wenn überprüft werden soll, ob noch weitere Behandlungsmethoden für diese Krankheit bestehen oder eine Änderung der Dosis eines Medikamentes sinnvoll wäre,
- wenn unklar ist, ob nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft weitere Therapieoptionen bestehen,
- wenn die angewandte Therapie die Beschwerden Ihres Tieres nicht zufriedenstellend lindert,
- wenn Ihre Tierärztin Ihnen rät, sich eine zweite Meinung einzuholen oder Ihr Tier bei einer Spezialistin vorzustellen,
- wenn Zweifel bestehen, ob eine weite Anfahrt zu einer Spezialistin/einer Klinik notwendig ist oder ob Sie durch eine Beratung Hilfestellung zu diagnostischen Tests erhalten können, die dann mit Ihrer Tierärztin besprochen und bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden können.
Wer gibt Ihnen die Zweitmeinung?
Bei zweitmeinung-tierarzt.de sind nur Tierärztinnen tätig, die sich mit langjähriger Weiterbildung auf ein Fachgebiet in der Tiermedizin spezialisiert haben. Hierzu zählen Tierärztinnen mit einem europäischen Spezialistentitel (Diplomate, EBVS® specialist) oder mit einem deutschen Fachtierarzttitel oder beidem. Die Zweitmeinung wird also für Sie und Ihr Tier von einer national oder/und international anerkannten auf ihrem Gebiet spezialisierten Tierärztin mit großem Wissen und langjähriger Erfahrung gestellt.
Ihr Recht auf Zweitmeinung
Um uns ein möglichst umfassendes Bild von den Beschwerden Ihres Tieres machen zu können, benötigen wir zusätzlich zu einer umfassenden chronologischen Beschreibung der Krankengeschichte sämtliche Befunde (Laborbefunde, Röntgenbilder, CT-Befunde, etc.) Ihres Tieres. Diese Befunde benötigen wir im Original oder einer Kopie des Originals, Teilbefunde oder abgeschriebene Befunde sind nicht ausreichend. Ohne diese Befunde ist die Erstellung einer Zweitmeinung nicht sinnvoll durchführbar. Jede Tierärztin ist verpflichtet, Ihnen die Befunde Ihres Tieres auf Anfrage in einer Art auszuhändigen, die Sie weiterverwenden können. Gegebenenfalls können hierbei Gebühren für die Anfertigung von Kopien (CDs, Papier etc.) anfallen. Meist kann die Tierärztin die Unterlagen Ihres Tieres elektronisch in einer E-Mail, als E-Mail-Anhang oder per Link direkt an Sie oder/und an info@zweitmeinung-tierarzt.de senden. Kontaktieren Sie Ihre Tierärztin und fragen Sie nach allen Befunden. Sollten Sie Probleme bei der Beschaffung der Originalbefunde haben, können wir Ihnen behilflich sein. Dazu benötigen wir aus rechtlichen und Datenschutzgründen eine unterschriebene Einverständniserklärung von Ihnen. Sollten bisher keine Untersuchungsbefunde vorliegen ist dieser Punkt natürlich nicht notwendig.
Ist eine dritte Meinung sinnvoll?
Sie haben bereits eine Zweitmeinung von einer Tierärztin und fragen sich, ob es sinnvoll ist, jetzt noch eine Fachspezialistin für eine dritte Meinung zu konsultieren?
Sowohl die europäisch anerkannten Spezialistinnen (Diplomate, EBVS® specialist) als auch die deutschen Fachtierärztinnen haben sich in ihrer speziellen Fachrichtung mehrere Jahre unter Anleitung von anderen spezialisierten Tierärztinnen (Diplomate oder Fachtierärztinnen in der jeweiligen Fachrichtung) weitergebildet und sie haben eine national oder international anerkannte Prüfung in dieser Fachrichtung absolviert. Weiterhin müssen sich Diplomates, um ihre Anerkennung aufrecht zu erhalten, alle 5 Jahre re-akkreditieren, also beweisen, dass sie die erforderliche Fachkenntnis weiterhin besitzen und sich auf ihrem Gebiet laufend fortbilden. Ebenso wird von Fachtierärztinnen gefordert, dass sie eine größere Anzahl an Weiterbildungsstunden pro Jahr absolvieren, als von einer Tierärztin ohne Fachtierarzttitel gefordert wird. Normalerweise behandeln Diplomates und Fachtierärztinnen Patienten mit schwierigen Problemen, die von einer anderen Tierärztin an die Spezialistin überwiesen werden. Daher ist es dann sinnvoll, eine fachlich spezialisierte Tierärztin zu konsultieren, wenn Sie weitere diagnostische oder therapeutische Möglichkeiten für Ihr Tier recherchieren wollen, mit der bisherigen Behandlung keine adäquate Besserung eingetreten ist oder Sie die bisherigen diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen unabhängig reevaluiert haben möchten. Einige Tierärztinnen verweisen auch auf die Erstellung einer Zweitmeinung, um jede erdenkliche Möglichkeit für ihre Patienten auszuschöpfen. Es ist für Sie und ihr Tier sinnvoll, wenn Sie die Ergebnisse der Beratung durch zweitmeinung-tierarzt.de mit ihrer Tierärztin vor Ort besprechen.