Die Zweitmeinung

Wann ist eine Zweitmeinung sinnvoll?

Das Einholen einer tierärztlichen Zweitmeinung über unser Portal ist dann sinnvoll, wenn Sie die Diagnose, die bei Ihrem Tier gestellt wurde, die vorliegenden Befunde oder die Therapieempfehlung von einem unabhängigen Fachspezialist überprüfen lassen möchten. Bei manchen Tieren ist das Krankheitsbild sehr komplex und schwer greifbar und hier kann die kritische Betrachtung des Gesamtbildes durch uns hilfreich sein.

Das Einholen einer tierärztlichen Zweitmeinung ist in folgenden Situationen sinnvoll:

  • Wenn Unsicherheit besteht, ob die gestellte oder vermutete Diagnose mit der angeratenen Therapie die richtige ist,
  • wenn die Frage besteht, ob alle aktuell verfügbaren Diagnostik- und Behandlungsmethoden ausgeschöpft wurden,
  • wenn überprüft werden soll, ob andere Behandlungsmethoden für diese Krankheit bestehen (oder eine Änderung der Dosis eines Medikamentes sinnvoll wäre),
  • wenn Zweifel bestehen, ob derzeit nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft therapiert wird,
  • wenn die angewandte Therapie die Beschwerden bei Ihrem Tier nicht zufriedenstellend lindert,
  • wenn Ihr/Ihre Tierarzt/Tierärztin Ihnen rät, sich eine zweite Meinung einzuholen oder Ihr Tier bei einem Spezialisten vorzustellen,
  • wenn Zweifel bestehen, ob eine weite Anfahrt zu einem Spezialisten/einer Klinik notwendig ist oder ob Sie durch eine Beratung Hilfestellung zu diagnostischen Tests erhalten können, die dann mit Ihrer Tierärztin besprochen und bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden können.

Wer gibt Ihnen die Zweitmeinung?

Bei zweitmeinung-tierarzt.de sind nur europäische Spezialisten (Diplomate, EBVS specialist) tätig. Die Zweitmeinung wird also für Sie und Ihr Tier von einer international anerkannten auf ihrem Gebiet spezialisierten Tierärztin mit großem Wissen und Erfahrung gestellt.

Ihr Recht auf Zweitmeinung

Um uns ein möglichst umfassendes Bild von den Beschwerden Ihres Tieres machen zu können, benötigen wir zusätzlich zu einer umfassenden Beschreibung der Krankengeschichte sämtliche Befunde (Laborbefunde, Röntgenbilder, CT-Befunde etc.) Ihres Tieres. Ohne diese Befunde im Original/Kopie ist die Erstellung einer Zweitmeinung nicht machbar. Jede Tierärztin ist verpflichtet, Ihnen die Befunde Ihres Tieres auf Anfrage in einer Art auszuhändigen, die Sie weiterverwenden können. Gegebenenfalls können hierbei Gebühren für die Anfertigung von Kopien (CDs, Papier etc.) anfallen. Meist kann die Tierärztin die Unterlagen Ihres Tieres elektronisch in einer E-Mail, als Emailanhang oder per Link direkt an Sie und an zweitmeinung-tierarzt.de weiterleiten. Kontaktieren Sie Ihre Tierärztin und fragen nach allen Befunden. Wenn Sie Probleme haben, können wir gerne behilflich sein, benötigen dazu aber eine unterschriebene Einverständniserklärung von Ihnen. Sollten bisher keine Untersuchungsbefunde vorliegen ist dieser Punkt natürlich nicht notwendig.

Ist eine dritte Meinung sinnvoll?

Sie haben bereits eine Zweitmeinung von einer Tierärztin und fragen sich, ob es sinnvoll ist, jetzt noch einen Spezialisten für eine dritte Meinung zu konsultieren?

Europäisch anerkannte Spezialisten (Diplomate, EBVS specialist) haben sich in ihrer speziellen Fachrichtung mehrere Jahre unter Anleitung von anderen Spezialisten (Diplomates) weitergebildet und sie haben ein europäisches Examen in dieser Fachrichtung absolviert. Weiterhin müssen sich Diplomates, um ihre Anerkennung aufrecht zu erhalten, alle 5 Jahre re-akkreditieren, also beweisen, dass sie die erforderliche Fachkenntnis weiterhin besitzen und sich auf ihrem Gebiet laufend fortbilden. Normalerweise behandeln Diplomates Patienten mit schwierigen Problemen, die von einer anderen Tierärztin an sie überwiesen werden. Daher ist es dann sinnvoll, einen europäischen Spezialisten zu konsultieren, wenn Sie andere diagnostische oder therapeutische Möglichkeiten für Ihr Tier recherchieren wollen, mit der bisherigen Behandlung keine adäquate Besserung eingetreten ist oder Sie die bisherigen diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen unabhängig reevaluiert haben möchten. Einige Tierärzte verweisen auch auf die Erstellung einer Zweitmeinung.